Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Konferenzdienst

§ 1 | Anwendungs- und Geltungsbereich

Diese AGB gelten für die Nutzung der von der First Telecom GmbH, Lyoner Str. 15, 60528 Frankfurt am Main, im Folgenden Anbieter genannt, erbrachten Telefonkonferenzdienstleistungen. Grundlage der Nutzung dieser Dienstleistungen sind ausschließlich diese AGB

§ 2 | Begriffsbestimmungen

 Nutzer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Kunden, die sich auf einer Website des Anbieters registriert haben und damit einen Konferenzraum eröffnet haben.

 Teilnehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diejenigen, die von dem Nutzer zu der Konferenz eingeladen werden und sich an der Konferenz beteiligen.

 Betroffener im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist derjenige, dessen Daten verarbeitet werden.

 Sofern in diesem Vertrag der Begriff „Datenverarbeitung“ oder „Verarbeitung“ (von Daten) benutzt wird, wird die Definition der „Verarbeitung“ i.S.d. Art. 4 Nr. 2 DSGVO zugrunde gelegt.

§ 3 | Gegenstand des Vertrages

 Der Anbieter erbringt die Telefonkonferenzdienstleistung u.a. unter first-telefonkonferenz.de. Der Anbieter ermöglicht dabei die Kommunikation und Besprechung sowie Teamarbeit mit mehreren Nutzern oder Teilnehmern per Telefon und die Aufzeichnung der Konferenzen durch die Nutzer sowie die temporäre Abspeicherung einer Aufnahme auf einem in Deutschland befindlichen Server. Die anfallenden Kosten richten sich nach dem veröffentlichten Preis- und Leistungsverzeichnis, der Umfang der Dienstleistungen nach der Wahl des Nutzers.

 Der Nutzer registriert sich unter Angabe seiner E-Mail-Adresse auf der Website und erhält eine Konferenzraumnummer, mit der er Telefonkonferenzen einrichten kann. Die für die Registrierung erforderlichen Daten sind wahrheitsgemäß anzugeben.

 Der die Telefonkonferenz initiierende Nutzer hat die Möglichkeit, weitere Teilnehmer zu der Telefonkonferenz durch Übermittlung der Konferenzraumnummer und der jeweiligen Einwahlnummer einzuladen.

 Die Bereitstellung der Dienste durch den Anbieter erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der Fest- und Wählverbindungen durch Dritte.

 Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, Wartungs- und Reparaturarbeiten durchzuführen. Dabei kann es vorkommen, dass die Dienste nicht zur Verfügung stehen.

Der Anbieter ist zudem berechtigt, die Telefonkonferenzdienstleistung jederzeit dauerhaft oder nur vorübergehend einzustellen und zwar ohne gesonderten Hinweis. Der Anbieter ist ebenfalls befugt, Dienste zu ändern, zu entfernen oder auch einen neuen Dienst hinzuzufügen. Für diese Änderungen gelten automatisch auch diese AGB.

 Der Anbieter behält sich die Änderung an Eigenschaften der Dienste vor. Er wird derartige Änderungen mit angemessener Frist im Voraus mitteilen. Diese Befugnis zur Änderung gilt auch für die festgelegten Entgelte.

 Die Nutzer der Dienste haben auf der Website die Möglichkeit, eine eigene Telefonkonferenz zu starten und Dritte per Einladung dazu einzuladen. Der Anbieter stellt dazu die Einwahltelefonnummer und die Konferenzräume zur Verfügung.

 Die Installation zusätzlicher Software ist nicht erforderlich. Nicht Gegenstand dieses Vertrages sind die Bereitstellung und Überlassung des für die Konferenzdienstleistung erforderlichen Telefon- bzw. Internetanschlusses, die Telefonverbindungen und der Zugang zum Internet sowie die erforderlichen Endgeräte.

 Jeder Nutzer trägt die Kosten für die Dauer seiner Nutzung der Konferenzdienstleistung durch die näher im Preis- und Leistungsverzeichnis auf Anbieter Website bezifferten Minutenpreise per Einwahl unter der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Einwahlnummer. Bei Laufzeitverträgen. Es fallen ggf. Wochen-, Monats- oder Jahrespreise an.

 Die Abrechnung der Leistungen des Anbieters erfolgt über Rechnung des jeweiligen Teilnehmernetzbetreibers, mit dem sich der Nutzer einwählt bzw. ein Laufzeitvertrag abgeschlossen wurde.

§ 4 | Zustandekommen des Vertrages

 Der Telefonkonferenzdienst wird vom Anbieter in jedem Einzelfall per Einwahl zu der angegebenen Einwahlnummer hergestellt. Das Vertragsverhältnis kommt somit für jede hergestellte Telefonverbindung zwischen dem Anbieter und jedem Nutzer neu zustande.

 Der Vertrag kommt durch Antrag des einwählenden Nutzers und Annahme durch den Anbieter, d.h. durch die Einwahl auf der vom Anbieter bereitgestellten Telefonnummer und den darauf folgenden Verbindungsaufbau, zustande.

 Sofern ein sachlicher Grund vorliegt, hat der Anbieter das Recht, den Antrag des Nutzers abzulehnen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Nutzer falsche oder unrichtige Angaben macht oder ein begründeter Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung durch den Kunden besteht.

 Höhere Gewalt, Ausfall von Telekommunikationsverbindungen, Einschränkungen der Verfügbarkeit notwendiger technischer Einrichtungen, sowie sonstige Störungen, unvorhersehbare Ereignisse und behördliche Maßnahmen, die nicht von Telefonkonferenz.de zu vertreten sind, entbinden Telefonkonferenz.de sowohl für ihre Dauer als auch für die Dauer der Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung.

§ 5 | Nutzerpflichten

 Der Nutzer zahlt für die Nutzung der Telefonkonferenzdienste vom Anbieter einen Minutenpreis gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis. Die für die Einwahl unter der Telefonnummer vom Anbieter geschuldeten Beträge werden über den jeweiligen Telefonanschlussanbieter des Nutzers belastet und eingezogen.

 Der Nutzer verpflichtet sich, über die Konferenzdienstleistung keine rechtswidrigen Handlungen vorzunehmen und den Dienst auch sonst nicht missbräuchlich zu nutzen sowie die geltenden Datenschutz- und Datensicherheitsbestimmungen einzuhalten.

 Sowohl der Anbieter als auch ihre Erfüllungsgehilfen sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf eine rechtswidrige Verwendung von Konferenzen durch den Nutzer zurückzuführen sind oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten durch den Nutzer ergeben.

 Der Nutzer verpflichtet sich, seine Informationen korrekt und wahrheitsgemäß auszufüllen. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die wahre Identität und die Befugnis der Nutzer. Bei Zweifeln sind die beteiligten Nutzer und Teilnehmer gehalten, sich in geeigneter Weise über die wahre Identität sowie die Verfügungsbefugnis des jeweils anderen Nutzers zu informieren und untereinander diese Nachweise zu erbringen.

 Der Nutzer ist insbesondere verpflichtet, seine vom Anbieter erhaltenen Zugangsdaten zur Konferenzdienstleistung geheim zu halten und gegen unbefugte Verwendung durch Dritte zu schützen. Der Nutzer haftet für jede unbefugte und schuldhafte Verwendung seiner Zugangsdaten. Alle Logins dürfen nur vom jeweils berechtigten Nutzer verwendet werden. Der Nutzer unterrichtet den Anbieter unverzüglich bei Verdacht des Missbrauchs durch einen Dritten.

 Der Nutzer hat alle Teilnehmer zu Beginn einer jeweiligen Konferenz über eine zeitweise oder dauernde Aufzeichnung der Konferenz zu informieren.

 Die Aufnahmefunktion darf nur durch den Nutzer selbst ausgelöst werden. Auch die spätere Bereitstellung der Aufnahme darf nur über den Nutzer erfolgen. Der Nutzer verpflichtet sich, hierüber auch die weiteren Teilnehmer der Telefonkonferenz zu informieren.

 Der Anbieter wird vom Nutzer umgehend benachrichtigt, sobald ein begründeter Verdacht besteht, dass ein unbefugter Gebrauch seines Zugangs oder eine unberechtigte Aufzeichnung stattfindet.

 Der Anbieter ist bei einem erheblichen Verstoß gegen diese Pflichten berechtigt, die Dienstleistung mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise einzustellen. Aus einer ungerechtfertigten Zugangssperrung kann der Nutzer keine Ansprüche gegen Telefonkonferenz.de herleiten.

§ 6 | Betreiberpflichten

 Der Anbieter verpflichtet sich, die Dienste und Leistungen für den jeweils vereinbarten Zweck ordnungsgemäß bereit zu halten.

 Verstößt der Nutzer gegen seine insbesondere unter § 5 genannten Pflichten, ist der Anbieter berechtigt, dem Nutzer den Zugriff auf die Plattform, die Leistungen und Dienste ganz oder teilweise zu entziehen und bei Bedarf die Daten zu löschen. Gleiches gilt bei anderen schwerwiegenden Vertragsverletzungen durch den Nutzer.

 Die Ausgestaltung der Telefonkonferenzplattform liegt ausschließlich im Ermessen vom Anbieter. Diese behält sich bezüglich aller angebotenen Leistungen das Recht vor, diese jederzeit einzuschränken, zu erweitern, zu ergänzen, zu verbessern oder einzustellen.

§ 7 | Verfügbarkeit, Höhere Gewalt

 Die Konferenzdienstleistung erfolgt nur nach Maßgabe der Bereitstellung und der Verfügbarkeit von Netzen Dritter und/oder unter Berücksichtigung der von Dritten zur Verfügung gestellten Übertragungswege. Für die permanente Verfügbarkeit der Dienste und damit für die jederzeitige Erbringung ihrer Leistungen übernimmt der Anbieter aus diesem Grunde keine Gewährleistung.

 Für Störungen der Dienstleistung, die auf Eingriffe seitens des Nutzers oder Dritter in das IP-Netz vom Anbieter zurückzuführen sind, übernimmt der Anbieter keine Gewähr.

 Im Falle einer der Funktionsstörung verursacht durch den Nutzer hat der Anbieter das Recht, alle Kosten für die Beseitigung einer schuldhaft von dem Nutzer verursachten Störung von ihm zu verlangen.

 Soweit der Anbieter nicht nach § 9 haftet, sind weitergehende Ansprüche ausgeschlossen.

§ 8 | Verzug

 Ist der Nutzer mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, kann der Anbieter den Nutzer von der Nutzung seines Leistungsangebotes ausschließen. Der Nutzer bleibt in diesem Fall verpflichtet, die ausstehenden Beträge für bereits in Anspruch genommene Leistungen zu zahlen.

 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt dem Anbieter vorbehalten.

§ 9 | Kündigung

Weder vom Nutzer noch vom Anbieter ist eine Kündigung der Nutzung erforderlich.

§ 10 | Schadensersatz und Haftungsbeschränkung

 Für Schäden auf Grund der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen haftet der Anbieter nach den Regelungen des TKG, dort insbesondere § 44a:

 eine Verpflichtung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer besteht und nicht auf Vorsatz beruht, ist die Haftung auf höchstens 12 500 Euro je Endnutzer begrenzt. Entsteht die Schadenersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadenersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens 10 Millionen Euro begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadenersatz entsteht. Abweichend von den Sätzen 1 bis 3 kann die Höhe der Haftung gegenüber Endnutzern, die keine Verbraucher sind, durch einzelvertragliche Vereinbarung geregelt werden.“

 Im Übrigen haftet der Anbieter bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft für alle darauf zurückzuführende Schäden unbeschränkt.

 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Wenn der Anbieter durch leichte Fahrlässigkeit mit ihrer Leistung in Verzug geraten ist, wenn ihre Leistung unmöglich geworden ist oder wenn der Anbieter eine wesentliche Pflicht verletzt hat, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

 Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand beschränkt, der entsteht, wenn der Kunde regelmäßige Datensicherungen durchgeführt hat.

 Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, insbesondere für Hardwarestörungen, die durch Inkompatibilität der auf den Systemen des Kunden vorhandenen Komponenten verursacht werden.

 Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

 Der Nutzer ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.

§ 11 | Datenschutz

 Der Anbieter wird personenbezogene Daten (Bestands- und Verkehrsdaten) nach Maßgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Regelungen und unter Wahrung des Fernmeldegeheimnisses verarbeiten.

 Der Anbieter wird alle anwendbaren Datenschutzbestimmungen beachten und ihre technischen Einrichtungen entsprechend gestalten.

 Weitere Informationen zum Datenschutz und die jeweils aktuelle Fassung der Datenschutzerklärung finden Sie im Bereich Datenschutz dieser Website.

§ 12 | Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung

 Anwendungsbereich

  Im Rahmen der Leistungen, die der Anbieter für den Nutzer erbringt, erfolgt teilweise eine Verarbeitung der Daten im Auftrag. Dies gilt insbesondere für die durch den Nutzer initiierte Aufzeichnung von Telefonkonferenzen. Bei der Erbringung dieser Leistung verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten, die der Nutzer durch die Aufnahme zur Verfügung gestellt hat (nachfolgend „Nutzer-Daten“). Der Nutzer bleibt für diese Daten Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinn. Dieser Verantwortung wird der Nutzer durch diese Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gerecht. Die nachfolgenden Regelungen konkretisieren die datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten des Nutzers und des Anbieters im Zusammenhang mit dem Umgang von Nutzer-Daten durch dem Anbieter zur Durchführung der relevanten Leistungen.

  Der Nutzer kann dieser Vereinbarung widersprechen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und eine entsprechende Begründung enthalten. In diesem Fall besteht keine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, woraus ein gesetzeswidriger Zustand hinsichtlich der Verarbeitung von Nutzer-Daten besteht. Ein Widerspruch erfolgt somit in voller Verantwortung des Nutzers.

 Umfang der Beauftragung

  Der Anbieter verarbeitet die Nutzer-Daten im Auftrag und nach Weisung des Nutzers i.S.v. Art. 28 DSGVO (Auftragsverarbeitung). Der Nutzer bleibt Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinn.

  Die Verarbeitung von Nutzer-Daten durch den Anbieter erfolgt im Rahmen der Aufzeichnung von Telefonkonferenzen, die der Nutzer startet. Die Verarbeitung erfolgt zur Erfüllung der Aufnahmeleistung und dem späteren Bereitstellen der Aufnahme. Nutzer-Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck verarbeitet.

  Verarbeitet werden solche Daten, die im Rahmen der Aufnahme von den Beteiligten benannt werden. Dies sind insbesondere Name, Anschrift, Kontaktdaten und freiwillige Angaben der Betroffenen. Betroffen sind alle Beteiligten an der Telefonkonferenz, somit der Nutzer und die Teilnehmer. Die Dauer der Verarbeitung entspricht der Dauer der Leistungserbringung. Sie endet mit Bereitstellung der Aufnahme.

  Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung durch den Auftragnehmer oder etwaige Unterauftragnehmer findet ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DS-GVO erfüllt sind.

 Weisungsrecht

  Der Anbieter verarbeitet die Nutzer-Daten im Auftrag und gemäß den dokumentierten Weisungen des Nutzers. Wird Der Anbieter gesetzlich zu weiteren Verarbeitungen verpflichtet, werden dem Nutzer diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mitgeteilt, sofern das betreffende Gesetz eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.

  Als Weisungen sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verstehen. Im Rahmen der Nutzung der Leistung, insbesondere der Aufnahme von Telefonkonferenzen, bestimmt der Nutzer Art und Umfang der Datenverarbeitung durch die Art der Nutzung der Leistung. Bei der Aufnahme von Telefonkonferenzen erfolgen Auftrag und Weisung durch das Auslösen und Beenden der Aufnahmefunktion sowie der Gestaltung des Gesprächsinhaltsinhalts. Zusätzliche Weisungen hat der Nutzer dem Anbieter schriftlich zu erteilen.

  Ist Der Anbieter der Ansicht, dass eine Weisung des Nutzers gegen das geltende Datenschutzrecht verstößt, wird der Nutzer hierüber informiert. Der Anbieter ist berechtigt, die Durchführung einer solchen Weisung solange auszusetzen, bis diese durch den Nutzer bestätigt oder geändert wird.

 Anforderungen an das Personal vom Anbieter

  Der Anbieter hat alle Personen, die die Nutzer-Daten verarbeiten, bezüglich der Verarbeitung von Nutzer-Daten zur Vertraulichkeit zu verpflichten.

  Der Anbieter stellt sicher, dass ihr unterstellte natürliche Personen, die Zugang zu Nutzer-Daten haben, diese nur auf ihre Anweisung verarbeiten, es sei denn, Der Anbieter sind nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Verarbeitung verpflichtet.

 Sicherheit der Verarbeitung

  Der Anbieter wird gemäß Art. 32 DSGVO erforderliche, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, die unter Berücksichtigung des Standes der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung der Nutzer-Daten sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person erforderlich sind, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau für die Nutzer-Daten zu gewährleisten.

  Dem Anbieter ist es gestattet, technische und organisatorische Maßnahmen während der Laufzeit des Vertrages zu ändern oder anzupassen, solange sie weiterhin den gesetzlichen Anforderungen genügen.

 Unterauftragsverhältnis

  Der Nutzer genehmigt hiermit in allgemeiner Weise die Inanspruchnahme weiterer Auftragsverarbeiter durch den Anbieter. Gegenwärtig setzt Der Anbieter folgende Auftragsverarbeiter ein:

  • Google, Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland, für Google Analytics

  Generell nicht genehmigungspflichtig sind Vertragsverhältnisse mit Dienstleistern, die die Prüfung oder Wartung von Datenverarbeitungsverfahren oder -anlagen durch andere Stellen oder andere Nebenleistungen zum Gegenstand haben, auch wenn dabei ein Zugriff auf Nutzer-Daten nicht ausgeschlossen werden kann, solange Der Anbieter angemessene Regelungen zum Schutz der Vertraulichkeit der Nutzer-Daten trifft.

  Der Anbieter informiert den Nutzer über beabsichtigte Änderungen in Bezug auf die Hinzuziehung oder Ersetzung weiterer Auftragsverarbeiter. Hiergegen kann der Nutzer im Einzelfall binnen 14 Tagen nach Zugang der Information Einspruch einlegen. Ein Einspruch darf nur aus wichtigem, Der Anbieter nachzuweisendem Grund erhoben werden. Erhebt der Nutzer Einspruch, ist Der Anbieter berechtigt, alle vertraglichen Verhältnisse, auf die sich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen, zu beenden.

  Der Anbieter legt dem weiteren Auftragsverarbeiter dieselben Pflichten auf, denen auch er unterliegt. Der Anbieter und der Nutzer stimmen überein, dass diese Anforderung erfüllt ist, wenn die Vereinbarung zwischen dem Anbieter und dem weiterem Auftragsverarbeiter das gleiche Schutzniveau wie die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Vereinbarungen hat bzw. dem weiteren Auftragsverarbeiter die in Art. 28 Abs. 3 DSGVO festgelegten Pflichten auferlegt sind.

 Anfragen und Rechte Betroffener

  Der Anbieter unterstützt den Nutzer nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfüllung seiner Pflichten nach Art. 12-22 sowie 32 und 36 DSGVO.

  Insbesondere wird Der Anbieter den Nutzer unverzüglich informieren, falls sich eine betroffene Person mit einem Antrag auf Wahrnehmung ihrer Rechte in Bezug auf Nutzer-Daten unmittelbar an Der Anbieter wenden sollte und dem Nutzer auf Anfrage alle dort vorhandenen Informationen über die Verarbeitung von Nutzer-Daten geben, die der Nutzer zur Beantwortung des Antrags einer betroffenen Person benötigt und über die der Nutzer nicht selbst verfügt.

 Sonstige Pflichten von Der Anbieter

  Der Anbieter unterstützt den Nutzer mit allen ihr zur Verfügung stehenden Informationen bei der Erfüllung der Informationspflichten gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde (Art. 33 DS-GVO) und ggfs. gegenüber den von der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten Betroffenen (Art. 34 DS-GVO). Der Anbieter unterstützt den Nutzer bei der Datenschutzfolgeabschätzung (Art. 35 DS-GVO) sowie bei einer ggfs. erforderlichen Konsultation der Aufsichtsbehörde (Art. 36 DS-GVO). Der Anbieter unterstützt den Nutzer ferner bei der Bereitstellung von Informationen, die für die Erteilung von Auskünften zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung gegenüber betroffenen Personen erforderlich sind.

  Der Anbieter bekannt gewordene Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten werden unverzüglich dem Nutzer gemeldet. In einem solchen Fall trifft Der Anbieter nach Absprache mit dem Nutzer unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Daten und zur Minderung möglicher nachteiliger Folgen für die Betroffenen.

  Der Anbieter und der Nutzer arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen. Der Anbieter wird den Nutzer über auf diesen Auftrag bezogene Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörden unverzüglich informieren.

  Der Anbieter kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technisch-organisatorischen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung im eigenen Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet ist.

 Kontrollrechte des Nutzers

  Der Anbieter wird dem Nutzer auf dessen Anforderung alle erforderlichen und bei Der Anbieter vorhandenen Informationen zum Nachweis der Einhaltung seiner Pflichten nach diesem Vertrag zur Verfügung stellen.

  Der Nutzer kann auf eigene Kosten die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften und die Umsetzung der hier benannten technischen und organisatorischen Maßnahmen überprüfen, einschließlich durch Inspektionen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch Der Anbieter in dessen Geschäftsbetrieb zu den jeweils üblichen Geschäftszeiten zu überzeugen. Der Nutzer wird dabei Sorge dafür tragen, dass die Kontrollen nur im erforderlichen Umfang durchgeführt werden, um die Betriebsabläufe von Der Anbieter durch die Kontrollen nicht unverhältnismäßig zu stören. Der Anbieter ermöglicht solche Überprüfungen und trägt durch alle zweckmäßigen und zumutbaren Maßnahmen zu solchen Überprüfungen bei.

  Der Nutzer kann die Kontrollen selbst durchführen oder durch einen von ihm beauftragten Dritten auf seine Kosten durchführen lassen.

  Nach Wahl vom Anbieter kann der Nachweis der Einhaltung der Pflichten vom Anbieter auch durch die Vorlage eines geeigneten, aktuellen Testats oder Berichts einer unabhängigen Instanz (z.B. Wirtschaftsprüfer, Revision, Datenschutzbeauftragter) oder einer geeigneten Zertifizierung durch IT- Sicherheits- oder Datenschutzaudit (z.B. nach BSI-Grundschutz) erbracht werden, wenn der Prüfungsbericht es dem Nutzer in angemessener Weise ermöglicht, sich von der Einhaltung der Vertragspflichten zu überzeugen.

 Datenlöschung

 Der Anbieter wird die Nutzer-Daten nach Beendigung der Leistung weisungsgemäß herausgeben oder löschen, sofern keine gesetzlichen Verpflichtungen zur weiteren Speicherung der Daten besteht. Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Verarbeitung von Nutzer-Daten dienen, dürfen durch Der Anbieter auch nach Beendigung der Leistung aufbewahrt werden.

 Vertragsdauer und Kündigung

 Die Laufzeit und Kündigung dieser Vereinbarung richtet sich nach den Bestimmungen zur Laufzeit und Kündigung des Hauptvertrages, der gemäß § 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande kommt. Eine Kündigung des Hauptvertrages bewirkt automatisch auch eine Kündigung dieses Vertrages. Eine isolierte Kündigung dieses Vertrages ist ausgeschlossen.

 Haftung

  Die Haftung für Verstöße gegen Bestimmungen des Datenschutzrechts gegenüber den hiervon Betroffenen sowie das Verfahren für den Ausgleich solcher Schäden im Innenverhältnis richten sich nach Art. 82 ff. DS-GVO.

  Weitergehende Haftungsansprüche nach den allgemeinen Gesetzen bleiben unberührt.

 Schlussbestimmungen

  Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Der Nutzer und Der Anbieter verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und dabei den Anforderungen des Art. 28 DSGVO genügt.

  Im Falle eines Widerspruchs zwischen Hauptvertrag nebst der weiteren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dieser Vereinbarung geht diese Vereinbarung vor, soweit der Widerspruch die Verarbeitung personenbezogener Daten betrifft.

  Es gilt deutsches Recht.

  Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieter.

§ 13 | Änderung der AGB

Änderungen dieser AGB werden dem Kunden spätestens 2 Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform auf Der Anbieter angeboten. Hat der Kunde mit Der Anbieter im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Weg angeboten werden. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn Der Anbieter in ihrem Angebot auf der Website besonders hinweisen.

§ 14 | Übertragung von Rechten

Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Der Anbieter auf einen Dritten übertragen.

§ 15 | Schlussbestimmungen

 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.

 Die vertraglichen Beziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.